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Ausführung/Verarbeitung

(1) Allgemeines
Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung bieten bewährte und in der Praxis erprobte Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, die funktionssichere technische Lösungen im Bereich der Teichabdichtung bieten.
Für die Ausführung von Abdichtungsarbeiten bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Werkleistung auswirken können (z. B. Temperaturen unter 5 °C), sind besondere Maßnahmen zu treffen, die diese nachteiligen Auswirkungen verhindern. Die besonderen Maßnahmen sind entsprechend der Gegebenheiten zum Ausführungszeitpunkt mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Eine weitere Voraussetzung für die handwerklich sichere Verarbeitung ist der einwandfreie Zustand der Materialien an der Einbaustelle und damit der sachgerechte Transport und die sachgerechte Lagerung der Baustoffe.

(2) Verarbeitungshinweise
Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung werden in der Regel einlagig auf den vorbereiteten Untergrund (z. B. Schutzschicht) verlegt.
Die einzelnen Bahnen sollen mit Quernahtversatz verlegt werden. Die Überdeckungsbreite der einzelnen Bahnen sollte mind. 100 mm betragen. In Bereichen mit mehrlagigen Abdichtungen sind die Bahnen von Lage zu Lage versetzt anzuordnen.
Voraussetzung für die Herstellung der Abdichtung ist die Verklebung der Naht- und Stoßüberdeckungen untereinander bzw. in mehrlagigen Bereichen der vollflächige Verbund der Lagen untereinander. Dafür ist das Schweißverfahren anzuwenden.
Beim Schweißverfahren werden die zu verklebenden Bitumendeckschichten aufgeschmolzen und die Bahnen unter leichtem Druck so eingerollt, dass sich die Naht- und Stoßüberdeckungen bzw. die einzelnen Lagen dichtend verkleben. Bei Arbeiten mit offener Flamme sind die Vorschriften der BG-Bau zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist die DIN 18195-3 und Kapitel Verarbeitung der Stoffe zu beachten.

(3) Ausführungshinweise
Je nach Oberflächenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrundes ist unterhalb der Abdichtungsebene eine entsprechend wirksame Schutzlage oder Schutzschicht anzuordnen.

Die Verlegung der Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung erfolgt vorzugsweise vom tiefsten Bereich des Baugrundes beginnend. Anschließend sollten die Bahnen auf den Böschungsbereichen von unten nach oben eingebaut werden.

Im Bereich der Böschungen kann eine zusätzliche mechanische Befestigung notwendig sein. Dies kann z. B. mit Erdankern erreicht werden.

Die Abdichtung ist mind. 100 mm über Oberkante Bemessungswasserstand zu führen und in Abhängigkeit von der geplanten nutzungsbedingten Randausbildung zu verwahren, z. B. durch/mit Anschlussprofil, Ortbeton, Betonfertigteile, Ringgraben/Einbindegraben.

Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen an Gebäude und Einbauteile müssen so hergestellt sein, dass das Eindringen von Wasser verhindert wird. Beanspruchungen aus planmäßigen Baugrund- und Bauteilbewegungen und Wasserdruck müssen schadlos aufgenommen werden. Die Übergänge, Anschlüsse und Durchdringungen sind so anzuordnen, dass die Abdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann.

Bei Anschlüssen an Gebäudeteile ist die Abdichtung mind. 300 mm über den maximalen Wasserstand hochzuführen und zu fixieren.

Zum dauerhaften Schutz der Abdichtungen gegen schädigende statische, dynamische, thermische und nutzungsbedingte Einflüsse sollte auf der Abdichtung eine Schutzschicht angeordnet werden. Die Schutzschicht selber darf die Abdichtung nicht beschädigen, z. B. durch Bewegungen oder Verformungen.

Die weitreichenden Anforderungen an die baulichen Erfordernisse und die konstruktiven Ausführungen im Bereich von Durchdringungen, Übergängen, An- und Abschlüssen, sowie im Bereich von Schutzmaßnahmen und Schutzschichten regelt DIN 18195 Teil 9-10 und ist zu beachten.