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Geltungsbereich

(1) Diese Technische Regel gilt für die Planung und Ausführung von Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln.

(2) Bei Einhaltung dieser Technischen Regel gelten Dachdeckungen und Wandbekleidungen mit Bitumenschindeln als regensicher und als ausreichend sicher gegen Windsog.