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Stoffe
Zur Herstellung von Abdichtungen von Teichen sind Bahnen nach Tabelle 17 zu verwenden.
Tabelle 17: Polymerbitumenbahnen für die Teichabdichtung


- * Für bestreute Bahnen muss der Mittelwert der Dicke mind. 4,2 mm betragen (kleinster Einzelwert ≥ 4,0 mm)
** Alternativ werden auch Nachweise nach dem FLL-Verfahren anerkannt
(2) KTP Kombinationsträgereinlagen mit überwiegendem Polyesteranteil
bestehen aus Vliesen (Glasvlies und/oder Polyestervlies) und Gelegen oder Geweben aus Kunststoff- und/oder Glasfäden. Das Gewicht der Einlage beträgt mind. 120 g/m², der Anteil an Kunststoffvlies und -fäden beträgt mehr als 50 % des Gewichts der Einlage.
(3) Stoffe zum Schutz der Abdichtung
Nach DIN 18195 müssen Abdichtungen grundsätzlich entsprechend ihrer Beanspruchungsart dauerhaft vor mechanischen und dynamischen Einflüssen durch Schutzlagen, Schutzschichten bzw. Schutzmaßnahmen geschützt werden.
Im Einzelfall können zusätzliche Schutzmaßnahmen unterhalb oder oberhalb der Abdichtung notwendig werden.
Übliche Stoffe für Schutzlagen, Schutzschichten bzw. Schutzmaßnahmen sind:
- Geotextilien
- Bitumenbahnen (z. B. mit Kupferbandeinlage oder bestreut)
- Kunststoffmatten oder gebundene Kunststoffgranulate
- mineralische Schüttgüter
Die verwendeten Stoffe müssen mit den Abdichtungsbahnen verträglich sein.
Soweit erforderlich sind die Stoffe zum Schutz der Abdichtung zu sichern gegen z. B. Windsog, Erosion, Verwitterung, thermische und chemische Einflüsse. Vor allem in Bereichen von Wasserwechselzonen sind geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. gegen UV-Strahlung, zu empfehlen.

